Schulungsüberwachungsprotokoll

Schulungsüberwachungsprotokoll

1 – Ziel

Die vorliegende Charta hat zum Ziel, das Interesse einer Bildungsmaßnahme zwischen den Lernenden, ihrem Unternehmen (sofern zutreffend) und ihrer Bildungseinrichtung zu fördern und zu gestalten. Die vorliegende Charta erinnert an den pädagogischen Zweck sowie die Rechte und Pflichten jedes Einzelnen in diesem Zusammenhang. 

 

2 – Geltungsbereich

Es geht darum, einen Rahmen für die Beziehung zwischen den Angestellten – Lernenden oder Auszubildenden, den Unternehmen mit ihrem jeweiligen Leiter und der Bildungseinrichtung während der Dauer der Bildungsmaßnahme festzulegen. Diese Charta ersetzt nicht die vertragliche Ausbildungsvereinbarung, sondern ergänzt sie sinnvoll. Sie hat keine bindende Wirkung, sondern bildet den Rahmen für eine gegenseitige, professionelle und respektvolle Beziehung. 

 

3 – Definition der Schulungsmaßnahme

Die Bildungsmaßnahme ist eine Phase, in der der Lernende neue Fähigkeiten erwerben, vertiefen und sogar in seinen zukünftigen Beruf eingeführt werden kann. Die Bildungsmaßnahme ist Teil eines Prozesses, der darauf abzielt, die Kompetenzen des Lernenden zu entwickeln. Sie ermöglicht den Erwerb von Know-how, Soft Skills und die praktische Anwendung des Gelernten aus seiner Ausbildung.

 

4 – Rahmen für die Aktion

Die Bildungsmaßnahme wird durch eine Ausbildungsvertragsvereinbarung geregelt, die zwischen dem Unternehmen, falls zutreffend, oder dem Auszubildenden, wenn dessen Initiativmaßnahme auf persönlicher Basis erfolgt (z. B. im Rahmen seines CPF), und dem Bildungsträger unterzeichnet wird. Die Bildungsmaßnahme muss die Arbeitsbedingungen und -zeiten gemäß Arbeitsgesetzbuch beachten. Der Auszubildende muss die besten materiellen Voraussetzungen erhalten, um die Bildungsmaßnahme durchzuführen, für die er sich entschieden hat. Wenn seine Initiative individuell erfolgt und aus eigenen Mitteln oder seinem CPF finanziert wird, muss der Auszubildende sicherstellen, dass die materiellen Voraussetzungen für die Durchführung der Maßnahme gegeben sind. Andernfalls muss er dies dem Bildungsträger «INFINI BEAUTE» vor Beginn der Maßnahme mitteilen. 

 

5 – Rechte und Pflichten jeder Partei

 

5.1 Der Lernende 

Er/sie muss sein/ihr Verantwortungsbewusstsein und seinen/ihren festen Willen zum Erfolg einsetzen. Er/sie muss auch zeigen, dass er/sie bereit ist, neue Fähigkeiten zu erwerben und seine/ihre Fähigkeiten zu verbessern. Er verpflichtet sich zu : o Pünktlich zu sein und die Kurszeiten einzuhalten o An allen Kurstagen anwesend zu sein o Die Regeln des Kurses einzuhalten o Sich wie ein guter Fachmann zu verhalten, der sich Wissen und Können aneignen möchte o Die Vertraulichkeit der Gespräche und Arbeiten, die während des Kurses durchgeführt werden, zu wahren, Auch nach Abschluss der Maßnahme o Nutzung der zur Verfügung gestellten Werkzeuge und Mittel ausschließlich für die Zwecke der Lernmaßnahme o Vollständige Beteiligung und Mobilisierung für die Durchführung der Lernmaßnahme während der festgelegten Zeiten o Keine Verschiebung der Lernmaßnahme ohne legitimen Grund, die nach einem Terminplan geplant wurde. Ist dies der Fall, werden von der Ausbildungsorganisation «INFINI BEAUTE» Maßnahmen eingeleitet (siehe Absatz 6). Die Ausbildungsorganisation «INFINI BEAUTE» wird in Absatz 6 die Bedingungen für aufeinanderfolgende Verschiebungen detailliert darlegen. o Die Ausbildungsmaßnahme nicht ohne Grund höherer Gewalt stornieren 

 

5.2 Das Unternehmen (falls zutreffend) 

Das Unternehmen verpflichtet sich, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, um die Kompetenzen seiner Mitarbeiter zu verbessern. 

Das Unternehmen verpflichtet sich: 

Mitarbeiter zur Teilnahme an der Schulung bereitstellen 

Mitarbeiter während der Schulung nicht zu belästigen 

Die Fortbildungsmaßnahme darf nicht ohne triftigen Grund verschoben werden, wenn sie gemäß einem Zeitplan geplant wurde. In diesem Fall werden seitens des Schulungsanbieters «INFINI BEAUTE» Maßnahmen ergriffen (siehe Abschnitt 6). Eine einzige Verschiebung ist zulässig. Der Schulungsanbieter «INFINI BEAUTE» wird in Abschnitt 6 die Bedingungen für aufeinanderfolgende Verschiebungen detailliert darlegen. 

o Die Schulungsmaßnahme darf nicht ohne legitimen Grund oder höhere Gewalt annulliert werden 

Sicherstellen, dass die Mitarbeiter fleißig und aufmerksam bei der Schulung sind 

Das Arbeitsrecht und die geltenden Gesetze achten 

Dem Arbeitnehmer die für die Durchführung seiner Bildungsmaßnahme benötigten Werkzeuge zur Verfügung stellen 

o Den Mitarbeiter bei der Kompetenzentwicklung unterstützen, die im Jahresgespräch hervorgehoben wird o Die Verbesserungen seines Mitarbeiters in seiner Arbeitshaltung verfolgen 

o Zu bewertende Verbesserungsbereiche oder Korrekturmaßnahmen, um die Kompetenzentwicklung seines Mitarbeiters zu ermöglichen o Die Beteiligung seines Mitarbeiters am Arbeitsbereich wertschätzen 

eine Nachbesprechung der Schulungsmaßnahme mit dem Anbieter «kalt» durchführen (spätestens 3 Monate nach der Schulung mit dem Schulungsanbieter) 

 

5.3 Die Ausbildungseinrichtung 

Er garantiert die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Ausbildungsvereinbarung 

Der Weiterbildungsträger verpflichtet sich: 

sicherzustellen, dass die Schulungsmaßnahme unter den besten Bedingungen stattfindet 

Einen kompetenten Trainer für das Schulungsthema zur Verfügung stellen 

eine interaktive Schulung mit seinen Lernenden durchführen 

Versuchen, die Lernenden in Bezug auf Fach- und Sozialkompetenzen weiterzuentwickeln 

die Einhaltung der Schulungszeiten sicherstellen 

o Sicherstellen, dass die Bedingungen für die Verschiebung von Interventionen seitens des Unternehmens, des lehrberechtigten Arbeitnehmers oder des Arbeitssuchenden eingehalten werden. o Einen Qualitätsansatz verfolgen, der in allen Phasen jeder Ausbildungsmaßnahme in den Bereichen Personalwesen, Ethik, Technik, Verwaltung, Pädagogik und Finanzen präsent ist. 

Klare, präzise, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über den gesamten pädagogischen Prozess weitergeben. 

Die Vertraulichkeit der im Rahmen der angebotenen Missionen zur Verfügung gestellten Informationen wahren – die Rechte, Würde und Gleichheit von Personen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, Nationalität, ihrem Geschlecht, Alter, ihrer sexuellen Orientierung, einer möglichen Behinderung und/oder Religion achten – die Sicherheit, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der Personen, die sich in den Räumlichkeiten aufhalten, gewährleisten.

 

o Die Verpflichtungen gegenüber dem Kunden schriftlich festlegen und vollständige Informationen über die Fortbildungsmaßnahmen, die Anmeldeverfahren und die Stornierungsbedingungen bereitstellen (siehe oben, Rubrik "Informationen"). o Sich an die Bedürfnisse des Kunden anpassen, die für die Konzeption effektiver und effizienter Maßnahmen erforderlichen Daten berücksichtigen, die geeignete Ausbildung konzipieren und sie in einem detaillierten schriftlichen Angebot formalisieren, eine technologische und pädagogische Überwachung durchführen, konkrete und praktische Kurse vorschlagen, ein Ausbildungsprogramm verfassen, in dem die Kompetenzen und Lernziele angegeben sind, Zeitpläne erstellen, die mit der pädagogischen Progression, dem Ausbildungsprogramm und den Einschränkungen der Lernenden in Einklang stehen. o Erfahrene, kompetente und qualifizierte Ausbilder vorschlagen, die Französisch als Muttersprache oder ggf. eine andere Sprache sprechen, über Unternehmenserfahrung verfügen, dynamisch und innovativ sind und entsprechend ihren Kompetenzen und den zu erreichenden pädagogischen Zielen für die Ausbildungsmaßnahmen eingesetzt werden. o Eine effiziente Personalverwaltung und -steuerung im Dienste der Lernenden und der Pädagogik gewährleisten. Regelmäßige Beobachtungen der Schulungen mit den notwendigen Fortschrittsplänen umsetzen und diese an die Kunden weiterleiten. o Die Zufriedenheit der Kunden bewerten, Gespräche mit der Unternehmensleitung planen, die eine kontinuierliche Verbesserung des Schulungsprozesses ermöglichen. Die Gründe für mögliche Fehlfunktionen analysieren und die notwendigen Korrekturmaßnahmen einleiten. 

 

6 – Qualitätsansatz zur Verhinderung von Abbrüchen und Verschiebungen

 Effektive Kommunikation mit dem Unternehmen (falls zutreffend) und dem Lernenden etablieren (regelmäßige Treffen, Debriefing, Feedback per E-Mail etc.)  Motive der Lernenden für die Teilnahme an der Weiterbildung verstehen: 

– 

Vom Arbeitgeber veranlasst (seltene und seltene Fälle von Aufgabe) – 

Anfrage und freiwillige Handlung 

Im Rahmen eines freiwilligen Ansatzes wird sich die Ausbildungsorganisation «INFINI BEAUTE» bemühen, sie bei ihren Bemühungen zu unterstützen: 

– 

Nutzung des CPF. 

– 

Den passenden Lehrgang finden. 

– 

Ihre Bedürfnisse erkennen. 

– 

Den Kontakt und die Beziehung während des gesamten Schulungsprozesses aufrechterhalten und dabei die Leerlaufzeiten so gering wie möglich halten, mit wöchentlichen E-Mail- oder Telefonkontakten, wenn die Schulungen länger dauern. 

 

Sicherstellen, dass die gewählte Schulung ihre Erwartungen vollends erfüllt. Andernfalls werden, soweit möglich, Korrekturmaßnahmen vorgeschlagen.  

Den Unternehmensleiter oder Manager (falls zutreffend) in den Kompetenzentwicklungsprozess der täglichen Unternehmensaktivitäten einbeziehen 

 

Die Ausbildung attraktiv und interaktiv gestalten, um ihre Effektivität zu steigern